Hinweis: Immer wieder gelingt es Firmen, GOOGLE unter Druck zu setzen, bestimmte unserer Informationen aus den Suchergebnisseiten bei GOOGLE.de zu entfernen.
Die unzensierte GOOGLE-Suchmaschine für Deutschland finden Sie HIER:
Diese Seiten werden immer wieder Opfer von sog. DDoS-Attacken (siehe wikipedia.org) Für den Fall, dass diese Infoseite einmal nicht erreichbar sein sollte, notieren Sie sich folgende Emailadresse (attackenabwehr@gmail.com).

| Datenschutzerklärung / Wichtiger Hinweis | Home | Wir über uns | Netzwerke | Namensliste | Länderübersicht | Feedback | Die Witzeseite | Vorsicht Zensur! | DSW | DPMA | BAV | AADW | ÖAVV |
Anzeigenfirmen
| Startseite Anzeigenfirmen | Firmenübersicht | Newsübersicht | Erfahrungen geschädigter Verlage | Die Rechtslage | Liste der gewonnenen Prozesse |
Adressbuchfirmen
| Startseite Adressbuchfirmen   |   Firmenübersicht | Liste der Adressengräber | Newsübersicht | Newsübersicht Europaparlament | Urteilssammlung |

 

 

Wir sind für unsere Arbeit auf Spenden angewiesen. Bitte beteiligen Sie sich, wenn Sie diese Seiten nützlich fanden

Tebu Verlag Kösching Inh. Thomas Mauerer, Telefonbuch Verlag (Mauerer; Wagner)
(
113

Die Masche: Die Branchenbuch-Masche
Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt

NEWS ALLE NEWS HIER
März 2010 ÖBA Medien Verlags GmbH verschickt Folgerechnungen für Verträge, die 2007 offenbar mit dem Telefonbuchverlag Wagner abgeschlossen worden waren. Mehr Info
08.10.2009 LG Ingolstadt weist Berufung zurück. Sven Wagner hat Kosten des Rechtsstreits zu tragen - AZ 23 S 1115/09 - erstritten von Rechtsanwalt Thamm, Mannheim
Juni 2009 Neue Formularaussendung des "Verlagshaus Wagner" unter "Regionales Branchenbuch" Muster
Februar 2009 Telefonbuchverlag Wagner "mutiert" zum Verlagshaus Wagner - Vorsicht vor erneuten Formularaussendungen!
Januar 2009 Das KVH-Journal (Kassenärztliche Vereinigung Hamburg) berichtet in Ausgabe 6-08 über Adressbuchschwindel am Beispiel der Novachannel AG und Telefonbuchverlag Wagner. Artikel als pdf
Oktober 2008 Telefonbuchverlag Wagner verzichtet nach Anfechtungsschreiben von Rechtsanwalt Lankes / München auf Forderung und übernimmt Anwaltskosten des Betroffenen
16.08.2008 TV-Bericht über den Telefonbuchverlag Wagner bei ARD Ratgeber Recht externer link
August 2008 Sven Wagner mit neuem Formular aktiv (Formularmuster)
Juni 2008 AG Ingolstadt: Sven Wagner hat es zu unterlassen, den Klägern Rechnungen und Mahnungen für einen angeblichen Vertrag zu senden. Zum Urteil Erstritten von Rechtsanwalt Thamm, Mannheim
Februar 2008 Pressemitteilung AG München: Dreist siegt nicht immer!

Telefonbuchverlag Wagner / Regionales Telefonbuch-Online Wagner e.K. / Verlagshaus Wagner existiert seit 2006
Adresse
Klosterstrasse 16, 85092 Kösching
Kontakt 2008 Tel: 01805 6666411 Fax: 01805 6666412 (12 ct. / min aus dem dt. Festnetz)
2007 Telefon: 08456-916547 - Fax selbe Nummer wie Telefonbuch Verlag Mauerer
Handelsregister Amtsgericht Ingolstadt HRA 1902
Steuernummer 284/60497
Inhaber Sven Wagner geb. 26.10.1970
Sachbearbeiter wie schon bei Thomas Mauerer Egon Röhner
www_aerzte-kliniken-regional.de - www_regionales-branchenbuch.de - Inhaber dieser unserer Ansicht nach wertlose Internetverzeichnisse ist Thomas Mauerer (mehr Info)

Telefonbuch Verlag Mauerer, nennt sich auch Tebu Verlag Kösching
Adresse
Klosterstrasse 16, 85092 Kösching
Kontakt Telefon: 08456-916546 - Fax: 08456-916548
Handelsregister  
Inhaber Thomas Mauerer
Sachbearbeiter wie schon bei Thomas Mauerer Egon Röhner
ÖBA Medien Verlags GmbH
Adresse
Konrad-Adenauer-Str. 3, 93077 Bad Abbach gegründet November 2009
Geschäftsführer Mauerer, Thomas, Regen, *28.03.1968; Wagner, Sven, Kösching, *26.10.1970
Handelsregister AG Regensburg HRB 11750  
Gesellschafter Sven Wagner (100%)  
Finanzamt St-Nr. 132/134/20288
Die Internetverzeichnis des Telefonbuchverlag Wagner
  Domaininhaber Impressum
aerzte-kliniken-regional.de Thomas Mauerer (Beleg 1 Stand November 2006 Vertragspartner Telefonbuchverlag e.r. e.K., Martinstr. 2
85092 Kösching 08-2009
regionales-branchenbuch.de Thomas Mauerer Beleg - Stand November 2006 Vertragspartner Regionaler Telefonbuch-Verlag Wagner e.K., Inh. Sven Wagner, Klosterstrasse 16, 85092 Kösching 08-2009
tele-branchenportal.de Thomas Mauerer - Stand November 2006 Vertragspartner Telefonbuchverlag e.r. e.K., Martinstr. 2
85092 Kösching 08-2009
regionales-aerztebuch.de Sven Wagner Stand Februar 2010 Vertragspartner Telefonbuch-Verlag Wagner e.K., Inh. Sven Wagner, Klosterstrasse 16, 85092 Kösching 08-2009
weitere unserer Ansicht nach wertlose Internetverzeichnisse und mehr Infos siehe hier
Methode
Das Formular - die Methode (Telefonbuchverlag Wagner)
Formular "Regionales Branchenbuch" Juli 2010  
Formular "Regionales-Branchenbuch" 2010 Formular "Regionales Ärztebuch" Januar 2010
Formular "Regionales Branchenbuch Februar 2009 Formular "Regionales Ärztebuch" Februar 2009
Formularmuster "Regionales Branchenbuch" August 2008 Formularmuster Regionales Ärztebuch 2008
Formularmuster "Ärzte-Kliniken-Regional 2006" Formularmuster "Regionales Branchenbuch 2006"
Formular Juli 2005 Formular 2004
Juli 2010
Ein Fall für den Staatsanwalt? - Die neue Masche des "Verlagshaus Wagner"
In der Überschrift des Formulars steht:
"Die von Ihnen zugesandte und gewünschte Änderung haben wir wie folgt untenstehend im Korrekturfeld geändert..."
Dabei hat es nie eine vom Empfänger zugesandte und gewünschte Änderung gegeben.
Noch verstärkend dann fett darunter:
"Korrekturvorschlag"
Erst aus dem kleingedruckten Fliesstext am unteren Ende des Formulars geht hervor,  dass man einen neuen Vertrag abschliessen soll. Für satte 830 Euro jährlich, 2 Jahre, automatische Verlängerung....

Diese extrem dreiste Irreführung ist unserer Ansicht nach arglistig - und daher ein Fall für den Staatsanwalt. Der kann aber nur was machen, wenn er von mehreren Betroffenen die Versicherung erhält, dass es nie eine "zugesandte und gewünschte Änderung" gegeben hat.

Wer solchen Geschäftemachern einen Riegel vorschieben will, sollte nach dem Empfang des Formulars eine Strafanzeige stellen - auch wenn er selber das durchschaut. Umweltvergiftung durch Betrug ist Umweltvergiftung für alle.
Januar 2010
Geworben wird mit einem "Premiumeintrag" ins Regionale Ärztebuch Mehr Info
2009
Masche wie gehabt. Der Eintrag ins Regionale Ärztebuch oder ins Regionale Branchenbuch kostet nun jährlich 990,- Euro.
Kommentar von Rechtsanwalt Wessler, Hamburg (siehe Anwaltsliste): "Es fehlt meines Erachtens der Hinweis, dass diese Kosten jährlich entstehen sollen, wie z.B. die Formulierung "pro Jahr" oder "jährlich".
Durch die jetzige, in dem Formular enthaltene Formulierung, entsteht für den Betrachter vielmehr der Eindruck, dass diese, für den hervorgehobenen Eintrag vermeintlich anfallenden Kosten, die gesamte zweijährige Laufzeit des Vertrages betreffen."
2008
Das Formular wurde nur geringfügig geändert. Wie bisher wird lediglich im Kleingedruckten darauf hingewiesen, dass man mit der Unterschrift automatisch den hervorgehobenen - kostenpflichtigen - Eintrag für 830,00 Euro / Jahr bestellt. Die Adressdaten sind bereits voreingetragen, so dass beim Empfänger der Eindruck erweckt wird, es handele sich um einen Korrekturabzug der Gelben Seiten.
Bei den Mahnschreiben (hier ein Muster vom Juli 2009) steht - wie schon beim Formular - der Telefonhörer im Mittelpunkt. Die Adressdaten des Absenders findet man nicht im Briefkopf, sondern ausschließlich völlig unscheinbar in kleinstgedruckter Schrift am unteren Ende des Schreibens.
Unterschrieben ist die Mahnung mit "Verlagshaus Wagner", obwohl die Firma im Handelsregister mit "Regionales Telefonbuch-Online Wagner e.K." eingetragen ist.
Kommentar: Man gibt sich "großunternehmerisch" - Unserer Ansicht nach aus dem Grund, um bei ahnungslosen Betroffenen weiterhin den Eindruck erwecken, es gehe um das offizielle Branchenbuch.
Siehe Das Formular - Die Methode

Die Inkassomethode

Wer wird als Geldeintreiber aktiv?
Erfahrungen und Gegenwehr
Wenn Sie dieses Formular erhalten haben: "Regionales Branchenbuch" Juli 2010
Die Behauptung, der Empfänger des Formulars habe eine Änderung gewünscht, ist unserer Ansicht nach arglistig - und daher ein Fall für den Staatsanwalt. Der kann aber nur was machen, wenn er von mehreren Betroffenen die Versicherung erhält, dass es nie eine "zugesandte und gewünschte Änderung" gegeben hat.
Wenn Sie sich reingelegt fühlen
Nachdem Sie eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung etc. - siehe Abwehrstrategie - abgeschickt haben, sollten Sie sich unter Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über weitere Schritte informieren.
Nichts zahlen! Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie nichts unterschrieben haben, fordern Sie den Nachweis einer Unterschrift an - und schreiben Sie vorsorglich eine Anfechtungserklärung wegen arglistiger Täuschung. (Hier ein Muster aus dem Jahr 2006 - das Schreiben müssten Sie inhaltlich dem Formular von 2009 anpassen - oder lassen Sie sich außergerichtlich von einem erfahrenen Anwalt (siehe Anwaltsliste) vertreten.
Rechtsanwältin Dr. Beyer, Köln (siehe Anwaltsliste) teilt im Juli 2009 mit, dass nach ihrem Anfechtungsschreiben und ausdrücklichen Hinweis auf die Sittenwidrigkeit des Vorgehens keinerlei Reaktion mehr erfolgte.
Rechtsanwalt Laukaitis, Augsburg, erklärt, nach seinem Anwaltsschreiben sei zunächst mit Klage gedroht worden, jedoch habe der Telefonbuchverlag Wagner nach Hinweis auf einschlägige abweisende Entscheidungen nicht mehr an den Forderungen festgehalten.
Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird. Mehr Info
Im Falle von Mahnungen beim DSW nachfragen, ob Ihr Formular bereits mit Unterlassungserklärung oder Urteilen belegbar ist.
Mai 2004 - Abmahnung des DSW gegen Telefonbuchverlag Kösching wegen Irreführung (mehr)
Informieren Sie die DeTeMedien (Gelbe Seiten - www.gelbeseiten.de)
Das Bankkonto
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Mehr Infos hier.
Hier ein Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung. Informieren Sie uns bitte über neue Bankkonten. Danke!
Telefonbuchverlag
Dezember 2008 Raiffeisen-Volksbank-Mühldorf BLZ 71961009 KTO 7444214 im März 2009 noch aktiv
Dezember 2008 VR-Bank Rottal-Inn eG BLZ 740 618 13 KTO 31 526
Oktober 2008 Sparkasse Mainfranken BLZ 790 500 00 KTO 46 15 17 18 - im Nov 2008 noch aktiv
August 2006
Raiffeisenbank Hauzenberg BLZ 74066749 Konto 1317
0 Sven Wagner September 2008 Konto nicht mehr aktiv!
Juli 2005, November 2005 Sparkasse Ingolstadt, Konto Thomas Mauerer, BLZ 721 500 00, Kto Nr. 504 720 91
ÖBA mehr Info
Auch wenn Sie nicht unterschrieben haben
Man kann vom Telefonbuchverlag Auskunft über die Herkunft und die Art der gespeicherten Daten verlangen (§34 BDSG). Wenn der Telefonbuchverlag nicht auf Ihr Schreiben reagiert, wenden Sie sich zur Klärung des Sachverhalts an den Datenschutzbeauftragten
Informieren Sie diese Info-Seite über Namen und Methoden, beschreiben Sie, wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen.
Schicken Sie uns Formular, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie anderen!
Kontakt Erfahrungsberichte
Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg informiert ebenfalls über diese Firma im Internet (http://www.laekb.de/10arzt/60Arztrecht/30Artikel/89067A20080819.html)
Juristisch
Zitate aus Urteilen
Zur Verwendung eines Telefonhörers als Logo auf einem Formular siehe Urteil AG Augsburg AZ 73 C 5637/07 vom August 2008
Feststellungsklage ist wegen des deutlich irreführenden Charakters des Formulars - und angesichts der vielen bereits vorliegenden Urteile bei derartigen Formularen - empfehlenswert. (Info Feststellungsklage)
Achtung: Von "interessierter Seite" wird gern ein BGH Urteil vom Februar 2005 zitiert, das die Rechtsgültigkeit des "Henghuber"Formulars beweisen soll mehr dazu hier
AG Ingolstadt vom 04.06.2009 AZ 11 C 425/09 08.10.2009 LG Ingolstadt AZ 23 S 1115/09
Es erscheint naheliegend, dass der Beklagte sich nicht mit offenem Visier dem Wettbewerb stellen will, sondern zu den Mitteln der Verschleierung greift, um seinen Erwerb zu erzielen...
..Die vom Beklagten bewusst herbeigeführte Irreführungsgefahr des Adressaten ist im vorliegenden Fall von derart großem Gewicht, dass entgegen der Rechtsauffassung des Beklagten auf eine rechtlich relevante arglistige Täuschung i. S. d. $ 123 BGB geschlossen werden muss....

erstritten von Rechtsanwalt Thamm, Mannheim

Feststellungsklage gegen Sven Wagner 22.04.2009 AG Ingolstadt 15 C 2524/08
Klägerin ist nicht verpflichtet, aufgrund des am 11.08.2008 unterzeichneten Formulars 1975,40 Euro zu bezahlen. Der Fragebogen weise durch seine Gestaltung erhebliches Irrführungspotential auf.

Erstritten von Rechtsanwalt Thamm, Mannheim

Feststellungsklage gegen Sven Wagner 16.04.2009 AG Ingolstadt 11 C 2668/08
Klägerin ist nicht verpflichtet, aufgrund des am 06.08.2008 unterzeichneten Formulars 1975,40 Euro zu bezahlen. Der Umstand, dass es sich um eine gewerbliche Leistung handelt, führe nicht dazu, dass der Kläger sich der Entgeltlichkeit bewusst sein müsse.

Erstritten von Rechtsanwalt Thamm, Mannheim

Versäumnisurteil 24.03.2009 LG Ingolstadt AZ 31 O 2160/08
Regionaler Telefonbuch-Verlag Wagner e.K. / Sven Wagner hat keinen Anspruch auf Zahlung, da durch die Unterschrift des Werbeschreibens kein Vertrag zustande gekommen ist.

Erstritten von Rechtsanwalt Thorsten Winkler, Düsseldorf

Telefonbuchverlag Wagner verliert Prozess 20.01.2009 LG Ingolstadt AZ 31 O 2160/08
Telefonbuchverlag Wagner hat es zu unterlassen, dem Kläger Offerten für die Eintragung in sein Internetportal anzubieten. Der Betroffene muss die Rechnung nicht bezahlen, denn durch die Unterschrift des Werbeschreibens ist kein Vertrag zustande gekommen.

Erstritten von Rechtsanwalt Thorsten Winkler, Düsseldorf

Forderungsverzicht Oktober 2008
Telefonbuchverlag Wagner verzichtet nach Anfechtungsschreiben von Rechtsanwalt Lankes / München auf Forderung und übernimmt Anwaltskosten des Betroffenen
Versäumnisurteil 25.07.2008 AG Ingolstadt AZ 11 C 1306/08
Es wird festgestellt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist an den Beklagten (Sven Wagner) 1925,60 Euro für die Eintragung in ein Onlineverzeichnis www.regionales-branchenbuch.de zu bezahlen.

Erstritten von Rechtsanwalt Lankes, München

Unterlassungsklage Juni 2008 AG Ingolstadt 13 C 603/08
AG Ingolstadt: Sven Wagner hat es zu unterlassen, den Klägern Rechnungen und Mahnungen für einen angeblichen Vertrag zu senden.

Erstritten von Rechtsanwalt Thamm, Mannheim

Geld-zurück-Klage 04.10.2007AG München AZ 264 C 13765/07
siehe in diesem Zusammenhang auch die Pressemitteilung AG München: Dreist siegt nicht immer!

Erstritten von Rechtsanwalt Bernhard Faßbender/ München

Geld-zurück-Klage April 2007 AG Ingolstadt AZ 11 C 2351/06
Thomas Mauerer muss ergaunertes Geld + Zinsen zurückerstatten "...Die...geleisteten Zahlungen erfolgten rechtsgrundlos, da der Inseratsvertrag unwirksam war und im Übrigen seitens des Klägers wirksam angefochten worden wäre..." (zu den gewonnenen Prozessen)

Erstritten von Ra Alexander Thamm / Mannheim

Zur Verwendung eines Telefonhörers als Logo auf einem Formular siehe auch Urteil AG Augsburg AZ 73 C 5637/07 vom August 2008
FIRMENINFO
HINTERGRUND
KOMMENTARE
KONTAKTADRESSEN
Europa
Deutschland
Niederlande
Österreich
Schweiz
MUSTERSCHREIBEN
JURISTISCH
DAS TRICKFORMULAR
EUROPAPARLAMENT UND ADRESSBUCHSCHWINDEL