Hinweis zur Suche bei GOOGLE: Immer wieder gelingt es Firmen, GOOGLE unter Druck zu setzen, bestimmte unserer Informationen aus den Suchergebnisseiten bei GOOGLE.de zu entfernen.
Die unzensierte GOOGLE-Suchmaschine für Deutschland finden Sie HIER:
Diese Seiten werden immer wieder Opfer von sog. DDoS-Attacken (zur Erklärung siehe folgende Seite bei http://de.wikipedia.org/wiki/Ddos.) Für den Fall, dass diese Infoseite einmal nicht erreichbar sein sollte, notieren Sie sich folgende Emailadresse (attackenabwehr@gmail.com).

| Datenschutzerklärung / Wichtiger Hinweis | Home | Wir über uns | Netzwerke | Namensliste | Länderübersicht | Feedback | Die Witzeseite | Vorsicht Zensur! | DSW | DPMA | BAV | AADW | ÖAVV |
Anzeigenfirmen
| Startseite Anzeigenfirmen | Aktuell | Newsübersicht |
Erfahrungen geschädigter Verlage | Die Rechtslage | Liste der gewonnenen Prozesse |
Adressbuchfirmen
| Startseite Adressbuchfirmen   |   Aktuell | Liste der Adressengräber | Newsübersicht |
Newsübersicht Europaparlament |

 

 

Wir sind für unsere Arbeit auf Spenden angewiesen. Bitte beteiligen Sie sich, wenn Sie diese Seiten nützlich fanden

Marktplatz-Deutschland.de AG / Calov Internet AG - www_Calov-internet-ag.de
(185
Zeugen
Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt
NEWS
16.09.2009 Marktplatz-Deutschland AG verliert am AG Bitterfeld-Wolfen (7 C 527/09).
28.08.2009 Marktplatz-Deutschland.de AG verliert am AG Stuttgart (12 C 2647/09), da sich aus dem Rückfax kein eindeutiger Hinweis auf einen wirksamen Vertragsabschluss ergebe. Es sei kein eindeutiger Hinweis darauf, dass bei einer Ergänzung oder Änderung ein kostenpflichtiger Eintrag bestellt werden solle. Erstritten von Rechtsanwalt Thamm, Mannheim (Urteil)
Januar 2009 Calov Internet AG verliert am AG Köln 114 C 233/08
10.10.2008 Calov Internet AG klagt und verliert Prozess am AG Karlsruhe 8 C 270/08
Juni 2007 Stimme.de: Stadtverwaltung distanziert sich von Marktplatz-Webseite mehr Info
Dezember 2005 AG Böblingen - Calov Internet AG hat keinen Anspruch auf Zahlung, da das Angebot mehrdeuig formuliert ist - ein kostenloser Grundeintrag und kostenpflichtige Zusätze nicht deutlich getrennt und herausgestellt wurden - erstritten von Rechtsanwalt Thamm, Mannheim, zum Urteil
Marktplatz-Deutschland.de AG
Adresse
Gewerbestr. 12, 71144 Steinenbronn
Kontakt Telefon: 07157-53490 Telefax: 07157-534935
Handelsregister AG Stuttgart HRB 245283
Hauptaktionäre Calov, Waltraud, geb. Haubold (10 %), Calov, Andreas (57 %), Calov, Iris, geb. Schröpfer (16 %), Calov, Oliver (8 %), Calov, Jens (8 %)
Aufsichtsrat Iris Calov, Jens Calov
Vorstand Oliver Calov
Die Gesellschaft hieß bis 2008
Calov Internet AG
Adresse
Gewerbestr. 12, 71144 Steinenbronn
Kontakt Tel.: 07157-5349-0, Fax: 07157-536216 www_Calov-internet-ag.de; kostenloses Rückfax an 0800-0835384
Handelsregister AG Stuttgart HRB 245283

Die Calov AG hat in einer Gegendarstellung ihren Standpunkt geschildert - Dazu gibt es von unserer Seite diesen Kommentar.
Das Internetverzeichnis
www.Marktplatz -Luckenwalde.de - Marktplatz-Reutlingen.de - Marktplatz-Ueberlingen.de
Methode
Die Methode
Nachdem man seine Unterschrift geleistet hat im Irrtum, Dank Irreführung oder Dank arglistiger Täuschung (siehe AG Böblingen), erhält man erst einmal eine Auftragsbestätigung / bei der sind die Preise noch für 1 Monat aufgeführt, 2 Tage später kommt die Rechnung mit Preisen für 3 Monate, wodurch ein paar Hunderter zusammen kommen.
Erschrocken faxt man zurück: nein danke - und erhält ein freundliches Schreiben, dass ein Rücktritt nicht möglich sei ("...müssen wir Ihnen leider mitteilen..." ) Gisela Katzer von der Kundenbetreuung tut einem richtig leid.
Man widerspricht entsprechend der Widerspruchsklausel im "Vertrag"  und erhält wieder von Frau Katzer die traurige Mitteilung, dass diese Klausel nur für Verbraucher - nicht aber für Gewerbetreibende - gilt. Mit einer kleinen Belehrung, wer als Verbraucher und wer als Gewerbetreibender gilt.
Es folgt die Erinnerung, die Mahnung.. . man erinnert daran, dass man storniert habe - vergeblich! Dann kommt der Klops:
Eine Rechnung für 12 Monate - weit über 1000 Euro - und dann geht' s erst richtig los: Inkassoverfahren etc - das nimmt nie ein Ende.
Hier hilft nur sofortige Anfechtungserklärung, vorsorgliche Kündigung mit sofortiger Wirkung, Feststellungsklage über die Ungültigkeit des Vertrags.
Das Formular
Unklar und unübersichtlich - Als Fax kommen Seite 1 und Seite 2 - auf Seite 1 ist von Kosten natürlich nicht die Rede - im Gegenteil: "...Der Grundeintrag mit allen wichtigen Daten ist natürlich kostenlos..." (siehe Beispiel von 2003)
Seite 2 ist dann das "kostenlose Rückfax". Was tatsächlich am Ende an Forderungen auf das Opfer zukommt, ist nicht zu erkennen - so werden bei dem wiedergegebenen Beispiel am Ende 1.238, 88 Euro für 1 Jahr gefordert -
In der Auftragsbestätigung - die nach dem Rückfax verschickt wird - wird nur ein Auftrag für 89 Euro bestätigt - erst aus einem Textzusatz unter der Auflistung des Auftrags ergibt sich: " Die Abrechnung erfolgt für das laufende Kalenderjahr im voraus".

Ist Calov nun ein Betrüger - oder ein schlauer Geschäftsmann?
Wer unter so etwas seine Unterschrift gibt, tut es natürlich in dem Glauben, dass die Welt aus ehrlichen Menschen besteht und stellt sich nicht vor, dass hier überall Fallen eingebaut sind.
Eine Firma, die ihrem "Vertragspartner" nicht klar und deutlich sagt, was auf ihn zukommt, ist unserer Ansicht nach unseriös und hat es darauf abgesehen, diesen Vertragspartner hereinzulegen.
Die Verantwortung für das Erkennen versteckter Bedingungen auf den Gewerbetreibenden abzuschieben zeigt eine üble Moral, die jeden Geschäftsverkehr "auf Treu und Glauben" unmöglich macht.
Die Inkassomethode
wir bitten um Infos
Erfahrungen und Gegenwehr
Wenn Sie sich reingelegt fühlen
Wenn Sie sich reingelegt fühlen, stellen Sie Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft
Informieren Sie den DSW - Ihre IHK (Rechtsabteilung) und kucken sie einmal hier was sonst noch möglich ist
Schreiben sie eine Anfechtungserklärung = siehe Musterschreiben - Fordern Sie bereits gezahltes Geld zurück (mehr Infos hier)
Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird. Mehr Info
Erfahrungsberichte
Informieren Sie diese Info Seite über die Aktivitäten der Firma, über Namen und Methoden - beschreiben Sie den Vorgang, wie Sie reingelegt werden sollten.
Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt Erfahrungsberichte
Die Bankkonten
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Mehr Infos hier.
Hier ein Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung
Juli 2009 Vereinigte Volksbank Sindelfingen BLZ 603 900 00 KTO 685220001
Juristisch
16.09.2009 Marktplatz-Deutschland AG verliert am AG Bitterfeld-Wolfen (7 C 527/09).
Die Firma bot "ausdrücklich die kostenlose Veröffentlichung bereits angegebener Daten...an...
Durch die Bitte um Änderung und die unmittelbar nachfolgende Anpreisung "1. Suchbegriff kostenlos" musste der durchschnittliche Vertragsschließende...schließen, dass er ein zusätzliches Suchmerkmal kostenfrei angeben konnte..."
28.01.2009 Calov Internet AG verliert am AG Köln 114 C 233/08

"wäre es Sache der Klägerin gewesen, zur Ausschließung der objektiven Eignung des Formulars zur Irreführung durch ein transparentes Beispiel in dem Formular klarzustellen, welcher mögliche sogenannte Grundeintrag tatsächlich kostenlos ist...." - das AG Köln teilt ausdrücklich nicht das Ergebnis des OLG Celle: "...Hiervon abgesehen liegen der Entscheidung nicht der gleiche Sachverhalt und die streitgegenständlichen AGB der Klägerin zugrunde..."

erstritten von Rechtsanwälte Wilde, Kaiser-Wilhelm-Ring 22, 50672 Köln
Urteil AG Böblingen - das AG Böblingen erkennt die Irreführung und urteilt, dass kein Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann.
10.10.2008 Urteil AG Karlsruhe 8 C 270/08
"Aufgrund der Formulierung: „Folgende Daten werden kostenlos im Marktblatt-Grundeintrag veröffentlicht, konnte der Beklagte nach Auffassung des Gerichts davon ausgehen, dass durch die ausschließliche Angabe von Name, Anschrift, Telefon und Fachrichtung der kostenlose Grundeintrag herbeigeführt wird."
Beschluss OLG Celle
Calov ist es merkwürdigerweise gelungen, einen Prozess zu gewinnen - und mit dem Urteil wird Calov sicherlich bei weiteren Opfern hausieren gehen, um die zur Zahlung zu überreden. Aber dieses Urteil bedeutet keine Änderung der Rechtsprechung!
Um dieses traurige Ereignis richtig zu würdigen, lesen Sie "Rechtsmissbrauch als Geschäftsidee"
Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Dieses Urteil ändert gar nichts daran, dass die Vorgehensweise von Calov irreführend ist und ein Anspruch auf Zahlung nur in Ausnahmefällen durch ein Gericht bestätigt werden wird.  Warum?
Hier gibt's mehr Info
Kommentar zum Urteil LG Lüneburg 5 O 4/07 vom 08. Oktober 2007. Calov hat einen Betroffenen auf Zahlung verklagt und gewonnen.
Im Urteil steht:"...noch ist deutlich gemacht worden, dass sie (die Betroffene) sich in einem Inhalts- oder Erklärungsirrtum befunden hat..."
Wieder einmal ist also nicht glaubhaft beschrieben worden, warum man sich geirrt hat. Wenn nicht die irreführenden Faktoren eines Formulars genau beschrieben werden, dann hat es keinen Zweck, dagegen vorzugehen. Man muss auch subjektive Gründe angeben, warum man sich geirrt hat (ich habe eine kostenlose Anzeige woanders laufen - ich habe ein ähnliches Angebot bereits kostenlos da und da, es ist üblich, dass die Grundeintragung kostenlos ist, dazu gehören im Internet auch Suchworte....)
Es kommt aber noch schlimmer -
"... in der Sache macht der Beklagte schlicht geltend, das Formular nicht ordnungsgemäß durchgelesen bzw. die Preisgestaltung nicht nachvollzogen zu haben...."
Man muss begründen: Wenn erst einmal der Glaube erzeugt wird, man habe es mit einem kostenlosen Angebot zu tun, dann hält man den Rest für Routine. Wenn die Kostenlosigkeit an einer Stelle steht, die mehr Aufmerksamkeit erhält als die Beschreibung von eventuellen Kosten, dann ist das de fakto ein Verstecken der Kostenpflichtigkeit.
Man muss andere Opfer kontaktieren und bestätigen lassen, dass es ihnen genauso ergangen ist.
Das Gericht muss es glauben können, dass die Art der Gestaltung regelmäßig zu einem Irrtum führt. Nur dann kann es den Irrtum anerkennen.
Dazu kommt, dass vom Beklagten unhaltsame Behauptungen aufgestellt werden (ich hab das Kreuzchen nicht gemacht...) - wo doch das Fax zeigt, dass das Kreuzchen gemacht wurde. So etwas lieben Richter gar nicht.
Der Adressbuchverlag DPM Presse- und Medienverlag GmbH verlor am AG Wiesbaden, weil er in seinem Auftragsformular den Preis für einen Monat nannte, obwohl die Laufzeit tatsächlich 2 Jahre beträgt und der Betrag jährlich im voraus zu bezahlen ist:
AG Wiesbaden - 92 C 5103/06 - 22 - vom 25.09.2008: "weil das von der Klägerin versandte Vertragsformular die Vertragsinformationen in einer Art und Weise darstellt, die bei flüchtiger Lektüre einen Irrtum über Laufzeit und Kosten der vertraglichen Leistung begünstigen. So ist dort zum Ersten der monatliche "Marketingbeitrag" angegeben, obwohl eine monatliche Zahlung nach den weiteren Vertragsbedingungen gar nicht in Frage kommt..."
Infrastruktur
Mitarbeiter
Sebastian Fink (Kundenbetreuung), Constanze De Biaslo (Kundenbetreuung), Gisela Hagen,
HINTERGRUND
KONTAKTADRESSEN
Europa
Deutschland
Niederlande
Österreich
Schweiz
EUROPAPARLAMENT NEWS
EXTERNE LINKS