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Infos zur GZD Gewerbe Zentrale Deutschland
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Die Masche: verschickt rechnungsähnliche Angebotsschreiben
Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt
GZD Gewerbe Zentrale Deutschland
Adresse 1
Anfang August 2009 Formularversand ohne Absenderadresse
Adresse 2 ab Mitte August 2009 Friedrichstraße 171, 10117 Berlin
  - selbe Adresse wie Direkt Info-Marketing LTD / Christian Müllers DMS / De-Bi Advice GmbH / HRV Media e. K.
Amtsgericht ? Wer weiß mehr?
Ges. & GF ? Wer weiß mehr?
Trick und Methode
Das Formular

Formular (ohne Absenderadresse) 11. August 2009

Die Firma verschickt rechnungsähnlich aufgemachte, amtlich wirkende Offerten mit angehängtem Zahlschein bei Handelsregister Eintragungen (vom BGH verboten) - der Vertrag kommt (angeblich) durch Zahlung zustande.
Der Eindruck, es handele sich um eine offizielle Rechnung, wird dadurch verstärkt, der Zahlschein fett mit "Zahlbar innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt" überschrieben ist, so dass der Empfänger denkt, es bestehe eine Zahlungspflicht. Kosten: 570,- Euro.
Das Formular ist ganz ähnlich dem der AGZ Allgemeine Gewerbe Zentrale und Direkt Info-Marketing LTD
Erfahrungen und Gegenwehr
Was tun, wenn Sie so ein Formular erhalten haben?
Nichts zahlen! JEDER, der ein Formular erhalten hat oder Opfer eines solchen Formulars geworden ist, sollte Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft (Ort des Absenders) unter Hinweis auf das BGH-Urteil erstatten! Nur so kann die Staatsanwaltschaft aktiv werden.

Siehe "Strafrechtliche Schritte" Siehe auch "Die Rechtslage in Österreich"

Wenn Sie reingefallen sind und gezahlt haben

Fordern Sie bereits gezahltes Geld zurück mehr Info

Nachdem Sie eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung etc. - siehe Abwehrstrategie - abgeschickt haben, sollten Sie sich unter Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über weitere Schritte informieren.
Anfechtungserklärung bei rechnungsähnlichen Formularen
Betroffene, die irrtümlich überwiesen haben, können sich z. B. an die Wirtschaftskammer oder den Schutzverband wenden Siehe auch "Die Rechtslage in Österreich"

Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird. Mehr Info

Bankverbindung wir bitten um aktuelle Bankverbindungen
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma - Mehr Info. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Dadurch helfen Sie anderen!
(Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung) Musterschreiben Kontosperrung
August 2009 Deutsche Bank Berlin, BLZ 100 700 24 KTO 0256990
Juristisch
Urteile zu rechnungsähnlichen Formularen
Derartige Rechnungen sind vom BGH als Betrugsversuch erkannt und verboten worden - trotzdem werden sie weiter eingesetzt
- die Aulinger-Bande etwa hat so in kürzester Frist 1,3 Millionen Euro ergaunert ( Pressemeldung). Und auf Betreiben österr. Behörden kam es 2007 zu mehreren Verhaftungen aufgrund vergleichbarer Formulare (mehr Info )
Hier hilft es nur, wenn sich die Empfänger solcher Rechnungen aufraffen und Strafanzeige erstatten - auch wenn sie nicht darauf hereingefallen sind. Denn wer drauf reinfällt, merkt meistens überhaupt nicht, dass er Trickbetrügern aufgesessen ist - und kann so auch nicht Strafanzeige erstatten.

Strafrechtliche Schritte

Aktenzeichen: 5/12 Kls 92 Js 20791/99

Leitsatz: Die Versendung rechnungsähnlich aufgemachter Formulare an Firmen, die kurz zuvor eine Eintragung im Handelsregister angemeldet haben, erfüllt den Tatbestand des Betruges auch dann, wenn die Firmen auf Grund der auf das Formular geleisteten Zahlung einen Anspruch auf eine Gegenleistung haben -


Gericht: BGH 4. Strafsenat Datum: 26. April 2001 Az: 4 StR 439/00 NK: StGB § 263 Abs 1

Leitsatz Wer Angebotsschreiben planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale (insbesondere durch die hervorgehobene Angabe einer Zahlungsfrist) so abfaßt, dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter völlig in den Hintergrund treten, begeht eine (versuchte) Täuschung im Sinne des StGB § 263 Abs 1.

Erfahrungsberichte

Informieren Sie diese Seite über neue Formulare, Briefumschläge mit Poststempel des Absenders, Verkaufsmethoden, Mahnschreiben, Prozesse, Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen, Gerichtsurteile etc

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