Hinweis zur Suche bei GOOGLE: Immer wieder gelingt es Firmen, GOOGLE unter Druck zu setzen, bestimmte unserer Informationen aus den Suchergebnisseiten bei GOOGLE.de zu entfernen.
Die unzensierte GOOGLE-Suchmaschine für Deutschland finden Sie hier:
Diese Seiten werden immer wieder Opfer von sog. DDoS-Attacken (zur Erklärung siehe folgende Seite bei http://de.wikipedia.org/wiki/Ddos.) Für den Fall, dass diese Infoseite einmal nicht erreichbar sein sollte, notieren Sie sich folgende Emailadresse (attackenabwehr@gmail.com).

| Datenschutzerklärung / Wichtiger Hinweis | Home | Wir über uns | Netzwerke | Namensliste | Länderübersicht | Feedback | Die Witzeseite | Vorsicht Zensur! | DSW | DPMA | BAV | AADW | ÖAVV |
Adressbuchfirmen
| Startseite Adressbuchfirmen   |   Aktuell | Liste der Adressengräber | Newsübersicht
| News Europaparlament |
Anzeigenfirmen
| Startseite Anzeigenfirmen | Aktuell | Newsübersicht |
Erfahrungen geschädigter Verlage |

 

 

Wir sind für unsere Arbeit auf Spenden angewiesen. Bitte beteiligen Sie sich, wenn Sie diese Seiten nützlich fanden

Presseberichte - "Kölner Masche" Haftstrafen für Betrüger

http://www.koeln.de/artikel/Koeln/Koelner-Masche-Haftstrafen-fuer-Betrueger-30364-1.html

Lokalnachrichten

Zwei Familienväter wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt

"Kölner Masche": Haftstrafen für Betrüger

Zu drei und dreieinhalb Jahren Haft wegen gewerbsmäßigen Betrugs hat das Landgericht zwei Familienväter verurteilt. Die beiden 35 und 39 Jahre alten Männer hatten von August 2002 bis März 2005 zahlreiche Firmen betrogen und einen Schaden von 3,86 Millionen Euro angerichtet.

Ziel des als "Kölner Masche" bekannt gewordenen Täuschungsmanövers war es, Werbeverträge zu erSchwindlern, ohne eine Gegenleistung zu erbringen. Unter anderem hatten die beiden Männer Firmen vorgetäuscht, Neuauflagen von bereits existierenden Werbeprospekten zu drucken. Falls die Firmen damit nicht einverstanden seien, sollten sie einen Fax-Vordruck unterschrieben zurückschicken, auf dem Angaben wie "kein Folgedruck" anzukreuzen waren. Mit der Unterschrift wurde allerdings ein neuer Werbevertrag anerkannt, einschließlich einer Lastschriftermächtigung für das Firmenkonto, von dem die Rechnungsbeträge von 500 bis 900 Euro abgebucht wurden.

Nur ein Bruchteil der betroffenen Firmen wehrte sich gegen den Betrug, entweder war ihnen die Schadenssumme zu gering oder ihnen fiel der Betrug gar nicht auf. In der Urteilsbegründung verwies der Richter auch darauf, dass die Firmen es den Betrügern zu leicht gemacht hätten. Strafmildernd wurden außerdem die Geständnisse der Angeklagten gewertet und die Tatsache, dass die persönliche Bereicherung nicht gleichbedeutend ist mit dem entstandenen Gesamtschaden. Die Angeklagten hätten entsprechende Kosten gehabt, um ihr betrügerisches System über Jahre aufrecht zu erhalten. Strafverschärfend wurde für einen der Angeklagten eine einjährige Vorstrafe wegen Betrugs gewertet, daher erhielt er eine höhere Haftstrafe.

(23.8.2006)
Quelle: http://www.ksta.de/html/artikel/1154434424841.shtml

„Kölner Masche“ brachte Millionen Euro

VON CLEMENS SCHMINKE, 05.08.06
Als „Kölner Masche“ wurde sie bekannt: die Art des gewerbsmäßigen Betrugs, für die sich seit Freitag zwei Männer vor dem Landgericht verantworten müssen. Die Anklageschrift umfasst mehr als 200 Seiten - ellenlange Zahlenkolonnen inklusive. Schließlich sind mehr als 6000 Einzelfälle angeklagt, durch die von August 2002 bis März 2005 ein Gesamtschaden von 3,86 Millionen Euro entstanden sein soll.

Alexander P. (39) und Konstantin T. (35, beide Namen geändert), die miteinander verschwägert sind, gaben alles in allem zu, was ihnen vorgeworfen wird. Sie betrieben verschiedene Firmen, deren Geschäft darauf angelegt war, Werbeverträge zu erschwindeln, ohne Gegenleistungen zu erbringen. Zunächst wurden im gesamten Bundesgebiet Werbedrucke von Firmen und Gewerbetreibenden eingesammelt. Danach nahmen Mitarbeiter der Unternehmen in Köln, deren faktische Geschäftsführer Alexander P. und Konstantin T. waren, telefonisch Kontakt zu den werbenden Firmen auf und spiegelten ihnen vor, es sei eine neue Auflage der jeweiligen Werbebroschüre in Vorbereitung. Falls kein Interesse an weiterer Werbung bestehe, könne die Teilnahme mit der Bestätigung auf einem Fax beendet werden. Darauf wurde den Firmen, die geschädigt werden sollten, ein Faxvordruck geschickt, auf dem die am Telefon besprochenen Inhalte deutlich herausgestellt waren, zum Beispiel mit Angaben wie „keine Verlängerung“ oder „kein Folgedruck“. Die Vordrucke sollten durch Unterschrift bestätigt und zurückgefaxt werden. Der Haken: Im Kleingedruckten des Formulars war festgehalten, dass der Empfänger einen neuen Werbevertrag annehme und eine Lastschriftermächtigung erteile. Nachdem die Firmen die Faxe zurückgesendet hatten, erhielten sie Rechnungen über Summen zwischen 500 und 900 Euro. Diese Beträge wurden im Lastschriftverfahren eingezogen.

Immer wieder kam es vor, dass Firmen die Täuschung erkannten; laut Konstantin T. wurden sie unter der Bezeichnung „Stresskunden“ geführt. Deren Protest hatte Stornierungen und Rückbuchungen zur Folge. Doch die Menge machte es, denn oft genug gab es keine Beanstandungen. Nach Abzug der Beträge, mit denen die Angeklagten diejenigen Schäden, die aufgefallen waren, wiedergutmachten, blieben insgesamt immerhin 2,91 Millionen Euro übrig. Am Ende habe er sich 6000 Euro Gehalt genehmigt, sagte Konstantin T., dazu seien „Bargeldausschüttungen ohne System“ gekommen. „Ich habe viele Jahre gut verdient und musste wenig dafür tun.“ „Falsch und rechtswidrig“ sei sein Vorgehen gewesen, zeigte er sich reuig: „Ich würde nie wieder so etwas tun.“ Die zwölf Wochen in Untersuchungshaft seien die „schlimmste Zeit in meinem Leben“ gewesen.

Erstaunlich genug, dass die beiden Angeklagten lange Zeit unbehelligt agieren konnten. Nach den Schilderungen von Konstantin T. war schon ihr Geschäftsgebaren in den 90er Jahren alles andere als sauber; es kam zu Strafanzeigen, Hausdurchsuchungen und Ermittlungsverfahren. Der 35-Jährige, verheiratet und Vater von zwei Kindern, arbeitet heute in einer Softwarefirma, wo er für Kundenbetreuung und Vertrieb zuständig ist. Sein Schwager Alexander P., der vier Kinder hat, verkauft als Angestellter „mobile Präsentationssysteme“.

Der Prozess soll kommende Woche fortgesetzt werden.

KONTAKTADRESSEN

Europa

Deutschland
Österreich
Schweiz
KOMMENTARE
EXTERNE LINKS