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Die Methoden der First Online Services AG Schweiz

ZEUGEN
Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Auftragsformular, AGBs, Rechnung, Mahnungen - und wenn Sie Anzeige erstattet haben, teilen Sie uns bitte das Aktenzeichen mit. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt

News
31.10.2007 Wettbewerbszentrale: Kostenfallen im Internet: Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität lässt intransparente Preisgestaltung gerichtlich untersagen – Preisangaben müssen leicht erkennbar sein zur Pressemitteilung

Januar 2007 Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern: Führerscheintest der First Online Services AG ist unseriös


First Online Services AG
Adresse Hinterbergstraße 28, 6330 Cham ZG / Schweiz
Kontakt Tel: +49 (0) 180 - 53 55 51 71
Handelsregister Schweiz
Verwaltungsrat ab 04/2007 Verwaltungsratsmitglied Hubert Schmid von Oberegg, in Ehrendingen
bis 04/2007 Verwaltungsratsmitglied: Erika Gasser, Österreich
Revisionsstelle UTA & SCHMID REVISIONS AG
Internet www_firstonlineservices.com
(nicht zu verwechseln mit Online Service Ltd.!)
Info: in der Hinterbergstraße 24 in Cham hatte die betrügerische VVB Verlag für Veröffentlichungen und Bekanntmachungen GmbH ihren Sitz
Domains, mit denen die First Online Services AG bisher Verbraucher abgezockt hat (evtl. unvollständig):
deintest.com dein-fuehrerschein.com dein-fuehrerschein.net
Methode
Der Trick
Die Verbraucher werden durch Spam-Mails in die Falle gelockt. Auf der Startseite keine Rede davon, dass der Test kostenpflichtig ist.
Erst auf der Seite, auf der man sich registrieren soll, wird der Preis von 69,80 Euro im klein(st)gedruckten Fließtext - im unteren Fünftel der Seite - angegeben.
Die Aufmachung des oberen Teils der Seite (Schriftgröße, grafische Hervorhebung usw.) lenkt zudem vom Kleingedruckten ab.   Mehr Info
Inkassomethoden
Als Geldeintreiber werden die I.D.S. Wirtschaftsdienste oder auch die D.I.S. Deutsche Inkassostelle aktiv.
Die I.D.S. Wirtschaftsdienste Frank Babenhauserheide trieb u.a. bereits für die starquiz24 / Ad2Media GmbH das Geld ein.
Wie man sich richtig verhält, wenn man in die Kostenfalle getappt ist und Post von einer Inkassofirma bzw. einem Anwalt bekommt, lesen Sie am Beispiel condome.tv
Erfahrungen und Gegenwehr
Was tun, wenn man sich reingelegt fühlt?
Informationen auf dieser Seite.
Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und fechten Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an.
AG Wuppertal 32 C 152/08 vom 01.12.2008 - Quelle: jurpc.de
"...Zwar lagen zwischen dem Vertragsabschluss und der Widerrufserklärung mehr als zwei Wochen. Mangels hinreichender Aufklärung der Klägerin über das Widerrufsrecht hat die Widerrufsfrist nicht mit dem Vertragsabschluss begonnen.... der Unternehmer muss dem Verbraucher ... eine Widerrufsbelehrung in Textform erteilen. Die Möglichkeit des Verbrauchers, die Widerrufsbelehrung auf der Internetseite ... anzuklicken..,erfüllt diese Voraussetzung nicht...."
AG Mítte 17 C 298/08 vom 05.11.2008 - Quelle: http://www.nicht-abzocken.eu/dokumente/17C298-08.pdf
Netsolutions hat keinen Anspruch auf Zahlung. U. a. ist die Beklagte nicht ausreichend über ihr Widerrufsrecht belehrt worden.
Wenn Sie bei der Anmeldung von einem kosenlosen Angebot ausgingen: Auf keinen Fall zahlen! Nicht einschüchtern lassen!
Suchmaschinenbetreiber informieren
Damit Suchmaschinenbetreiber wie Google und Bing reagieren und solche Kunden endgültig bannen, braucht es den Einsatz vieler.
Sind Sie über eine Suchmaschine auf ein irreführendes Angebot gestoßen?
Raffen Sie sich auf und wenden Sie Sich an den Customer-Support der Suchmaschinen-Anbieter mit Bitte um Sperrung der Angebote (Kontaktmöglichkeiten findet man in der Regel über das Impressum der betreffenden Suchmaschine)
Hier ein Beispiel, das Sie auf Ihren Fall anpassen müssten
Erfahrungsberichte
Dass Sie nicht allein reingefallen sind, zeigen und beweisen die (anonymisiert veröffentlichten) Betroffenenberichte - Schicken Sie uns bitte Ihre Beschreibung, wie Sie auf die Masche dieser Firma reingefallen sind. Informieren Sie diese Seite über neue Domains, Verkaufsmethoden, Prozesse, Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen, schicken Sie uns die Rechnung, Mahnungen, Briefumschläge mit Poststempel etc.
Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt
Die Bankkonten
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen
Musterbrief - Hier ein Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung

Mitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband Stand 30.04.2007

www.dein-fuehrerschein.com (derzeit keine Anmeldung möglich) - Geworben wurde für die Teilnahme an einem Online-Führerscheintest. Der Preis für die Teilnahme betrug einmalig 64,80 Euro. Dies ergab sich lediglich aus einer kleingedruckten Textpassage am unteren Bildschirmrand. Unternehmen wurde abgemahnt.
Original-Mitteilung als pdf

Juristisch
siehe Urteilsliste
Kontaktadressen
Wenn Sie sich von einer Firma betrogen fühlen, die von der Schweiz aus gegen Sie vorgegangen ist oder in der Schweiz einen Geschäftssitz hat - schreiben Sie an das SECO.
Beschreiben Sie einfach, was Ihnen passiert ist und wie die Firma vorgeht.
Schreiben sie an:
SECO - Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO -
Effingerstrasse 1 -
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 (0)31 322 28 14; Fax +41 (0)31 324 09 56
Strafrechtlich
Strafanzeige erstatten?

Täuschung in diesem Sinne ist jedes Verhalten, das objektiv irreführt oder einen Irrtum unterhält und damit auf die Vorstellung eines anderen einwirkt. Die Täuschung kann erfolgen, ohne dass unwahre Tatsachen ausdrücklich behauptet werden müssten (BGH, Urteil vom 26.04.2001, 4 StR439/0Q). Eine Täuschungshandlung kann auch gegeben sein, wenn sich der Täter hierzu wahrer Tatsachenbehauptungen bedient. In solchen Fällen wird ein Verhalten nach der Rechtsprechung des BGH dann zur tatbestandlichen Täuschung, wenn der Täter die Eignung der inhaltlich richtigen Erklärung, einen Irrtum hervorzurufen, planmäßig einsetzt und damit unter dem Anschein „äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens" gezielt die Schädigung des Adressaten verfolgt, wenn also die Irrtumserregung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck der Handlung ist (BGH, Urteil vom 04.12.2003, 5 StR 308/03, m.w.N.)

allgemeine Infos zu Kostenfallen im Internet (externe links)
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/inhalt/5/0,4070,4361925-6,00.html

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Post kommt aus Vlotho-Arabien
Vlothoer Anzeiger | 9.09.2008