| Im Januar 2009 schreibt Frau Anwältin "Unabhängig von der Frage nach der Zahlungspflicht weise ich Sie darauf hin, dass ich mich der Auffassung anschließe, dass einem Anbieter von Onlinediensten nicht vorgeworfen werden kann, er hätte die Internetseite täuschend ausgestaltet, wenn ein Nutzer vor Inanspruchnahme des Dienstes seine persönlichen Daten angeben und den AGB des Seitenbetreibers zustimmen muss. Einem Internetnutzer wäre zumindest zuzumuten, die Hinweise auf der Anmeldeseite zu lesen. Wer seine persönlichen Daten angibt, muss dies als Grund dafür nehmen, die betreffende Seite genauer zu prüfen und die entsprechenden Hinweise zur Kenntnis zu nehmen." |
Kommentar
Rechtsanwältin Günther schreibt den Opfern von Internet-Fallenstellern, sie sei der Meinung, dass jemand, der seine Daten in einer Maske eingibt, um Zugang zu vermeintlich kostenlosen Angeboten zu erhalten, verpflichtet ist, auch die anderen Seiten oder nicht im Blick liegende Fliesstexte zu prüfen...
Rechtsanwältin Günther verdient ihr Geld nicht nur damit, dass sie Internet-Fallenstellern hilft, ihre dubiosen Geschäfte rechtlich zu decken.
Sie verdient ihr Geld auch damit, dass sie die Forderungen dieser Trickdiebe einzutreiben versucht. Der Lohn für ihr zweifelhaftes Engagement ist ein erheblicher Anteil an der Beute.
Vor diesem Hintergrund wundert es natürlich gar nicht, wenn sie der Ansicht ist, dass die Opfer selber schuld sind und nicht die Trickdiebe.
Als Beleg für diese Schuldtheorie benutzt sie die Tatsache, dass die Opfer ihre Daten in einer Maske angegeben haben. Schon die Tatsache, dass so eine Dateneingabe gefordert wird, hätte die Opfer aufmerksam machen müssen - meint Frau Günther.
Dabei übersieht sie natürlich geflissentlich die Wirklichkeit. Inzwischen muss man im Internet für jeden Pups seine Daten eingeben. Kein Forum wagt es mehr ( Stichwort Internet Zensur, Forenhaftung), jemanden seine Meinung sagen zu lassen, der nicht angemeldet ist. Sogar Reklameseiten von Produktherstellern geben erst dann nähere Informationen zu ihren Produkten frei, nachdem man sich angemeldet hat.
Aber auf die Idee zu kommen, dass die Dateneingabe bei einem scheinbar kostenlosen Angebot (oder gar das Setzen des allgemein üblichen AGB Häkchens) auf eine versteckte Falle hindeutet - so kraus kann nur ein Anwalt argumentieren, der bereits tief in der Fallensteller-Logik verwurzelt ist. Und die lebt davon, immer wieder zu behaupten, dass die Opfer schuld sind und nicht die Täter. |