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| Die Kausani Enterprises Ltd. als Domaingrabber |
| Die Geschäftsführung |
Geschäftsführerin der Kausani Enterprises Ltd. ist Mihaila Felicia, bei der es sich unserer Ansicht nach um eine Strohfrau aus dem Umfeld von Dr. Matthias Mönch und Siegfried Höfer handelt. Mehr Info |
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| Mitarbeiter |
Quelle: http://www.domain-people.de/post-147429.html
bertramw* - Verfasst am: 15.05.2007, 14:09
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Wir sind nicht die Ovido LTD. Unser Unternehmen gibt es erst seit 2007!
Unsere Wurzeln sind auch nicht in den USA sondern in Europa! ...
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Unsere bisherigen Domainankaeufe haben gezeigt, dass durchaus manche Domainer froh
sind anstatt ungewisse EUR 5.000,- monatlich durch Domainparkings zu generieren, einmalige
Einnahmen von EUR 250.000,- zu bekommen.
...Falls Sie nicht reagieren erhalten Sie ein Versaeumnisurteil in einer Sprache die Sie nicht
verstehen und einige Monate später einen Exekutionstitel Ihres eigenen Landgerichtes...
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Die Parkingeinnahmen hängen unmittelbar von den Werbeetas der Unternehmen ab.
Wenn die wirtschaftliche Situation kränkelt, so sinken auch die Werbeeinnahmen.
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Wir zahlen SOFORT und einen Preis der gut im Markt liegt.
Wir koennen nur ein Angebot legen. Wer Interesse hat moege sich melden. Wer weiter im Business
mit Domains bleibt ist gerne eingeladen Meinungsaustausch per Mail mit uns zu betreiben!
Bzgl. "Domains wegschnappen": wir kennen die Diskussionen seit 1997.
Damals schon galt es als "unsportlich" mehr Domains zu besitzen, als man selbst mit
Projekten bearbeiten kann. Domainer = Domaininvestoren sind ein Teil der Wirtschaft.
Ob man Domainer nun liebt oder hasst ist wohl sekundär. Domainer erfüllen eine Aufgabe
im Internet...
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Kausani Enterprises LTD |
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* Bei bertramw handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um Dr. Bertram Walter von Wittgenstein. Bertram Walter von Wittgenstein - vermutlich ein Deckname - tritt seit Jahren in Verbindung mit der zypriotischen Aktualisierer Media Ltd. und der Firma Geheim. com, Panama auf. Ab 2003 ist er auch einer der "Burgherren" des Gaycastle. Bereits 1997 erklärt er auf der Webseite www.geheim.com, wie man am besten Steuern "spart". Wie die Kausani Enterprises Ltd. machte sich Wittgenstein einen Namen als Domain-Grabber.
Die Domain "stadtname.at"....wurde...erstmals Ende der 1990er Jahre vom zwischenzeitig zu trauriger Berühmtheit erlangten "Domain-Grabber" Dr. Bertram von Wittgenstein angemeldet, wobei weder dessen akademischer Titel, noch seine Adeligkeit gewiss scheinen. Herr Wittgenstein hatte sich schon sehr früh auf Domainhandel spezialisiert. Er hatte zu diesem Zweck weltweit Firmen gegründet, anfangs auf den Kanalinseln, später in Florida, in Mittelamerika (Belize) und schließlich in Thailand.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass der nunmehrige Inhaber die Domain Ende des Jahres 2002 von einer der Wittgensteinschen Firmen, z. B. der European Internet Foundation, käuflich erworben hat....
Quelle: Schriftenreihe des Österreichischen Städtebundes Internet, E-Government und Recht Ausgabe 1.2006
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| Domaingrabbing |
| Die Kausani Enterprises Ltd. gibt es bertramw zufolge seit 2007. Von Anfang an ist das Unternehmen durch Domaingrabbing aufgefallen. |
"Unter dem Begriff „Domaingrabbing“ versteht man die Registrierung einer größeren Anzahl von Domains mit dem Ziel, diese an potenzielle Interessenten gewinnbringend weiter zu verkaufen."
Quelle: www.seo-konkret.de |
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In einem Fall hat die Kausani Enterprises Ltd. beispielsweise ein Angebot der Romantik-Hotels & Restaurants GmbH & Co. KG über 500,- Euro für die Domain romantik.eu abgelehnt, und der Hotel-Kette stattdessen ein Gegenangebot über beinahe 40 000,- Euro unterbreitet. Der Fall landete vor dem Schiedsgericht, und die Kausani Enterprises Ltd. musste die Domain an die Hotelkette herausgeben.
Wieviele Firmen sich wohl auf einen solchen Deal einlassen? |
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| 17.06.2007 |
Entscheidung des Tschechischen Schiedsgerichts
Die Kausani Enterprises Ltd. muss die Domain grimeca.eu an den Beschwerdeführer übergeben.
Quelle: http://eu.adr.eu/adr/decisions/decision.php?dispute_id=4324 |
| 22.02.2008 |
ADR Case No. 04735
Kausani Enterprises Ltd. muss die Domain tekom.eu an den Beschwerdeführer übergeben.
"Das Anbieten des streitgegenständlichen Domainnamens auf der Domainhandelsplattform Sedo läßt - nicht zuletzt in Ansehung der ausgebliebenen Beschwerdebeantwortung und der ausgebliebenen Anfechtung der Säumnisbenachrichtigung - den Schluss zu, dass der Domainname von der Beschwerdegegnerin in bösgläubiger Absicht registriert wurde." |
| 21.10.2008 |
ADR Case No. 05128
Die Kausani Enterprises Ltd. muss die Domain romantik.eu an die Beschwerdeführerin übergeben.
"Das Argument, dass die Beschwerdegegnerin im übrigen der deutschen Sprache nicht mächtig sei, wird durch das Gegenangebot der Beschwerdegegnerin bei Sedo.de, das auf Deutsch abgegeben war, entkräftet.
Weiterhin hatte die Beschwerdeführerin Anlass, anzunehmen, dass die Beschwerdegegnerin der deutschen Sprache mächtig ist, da als Sprache im Registriergungseintrag bei EURID Deutsch angegeben ist...
Quelle: http://www.law-results.com/?area=9&case=05128 |
| Domaingrabbing ist übrigens strafbar: siehe auch internetfallen.de: "Domaingrabbing als Straftat" |
Matthias Mönch wurde 2007 - 2009 ebenfalls mehrfach (zivilrechtlich) wegen Domaingrabbings verklagt und musste Domains an die Beschwerdeführer abgeben. Ob Herr Mönch deshalb etliche seiner zu Verwechslungen führenden Domains an Offshore-Firmen wie die Kausani Enterprises Ltd. übertrug?
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| Das Beispiel Domain fh-hanover.de
Die Domain gehörte ursprünglich Dr. Matthias Mönch und wurde im August 2008 an die Kausani Enterprises Ltd, Mihaila Felicia übertragen. Administrativer Ansprechpartner in Deutschland ist seither der Panamese Jose Francisco Castrellon, Am Borsigturm 42, 13507 Berlin.
Quelle: Forum der FH Hannover im Februar 2008
Gib mal die Adresse ein ("Hannover" mit nur einem "n") und guck Dir die Links an. Gleich der zweite auf der linken Seite ist "Uni Hannover Studenten", darauf geklickt, findet man weitere Links, in denen entweder die FH oder die UNI auftaucht. Ich weiß ja nicht, was sich hinter den anderen Links so verbirgt, aber mir kommt das schon sehr seltsam vor, daß sich jemand einer Adresse bedient, die einen Schreibfehler enthält, und dahinter eine Webseite setzt, die auf irgendwelche Angebote führt.
Inhaber der Domain (fh-hanover.de) ist ein gewisser Matthias Mönch. Ich frage mich, ob das der "Erotikanbieter" aus diesem Bericht ist: (Link gelöscht von Andreas)
Er taucht des öfteren im Internet auf, meistens mit Erotik und Admin-C-Spielereien. |
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| Beispiele für Domains |
Stand |
Admin-c von sparkass-nordhorn.de - einer Tippfehler-Domain der Kausani Enterprises Ltd. - ist, wie bei fh-hanover.de Jose Francisco Castrellon, Am Borsigturm 42, 13507 Berlin. Die Berliner Adresse wird auch von dem Deutschen Detmar Zeugfang genutzt, der mit Matthias Mönch geschäftlich verbunden ist und für Herrn Mönch - so wie Herr Castrellon für die Kausani Enterprises - schon mal als administrativer Ansprechpartner fungiert:
Domain: zuneup.de
Domain-Ace: zuneup.de
Nserver: ns1.internet-equities.net
Nserver: ns2.internet-equities.net
Status: connect
Changed: 2009-01-21T12:23:41+01:00
[Holder]
Type: PERSON
Name: Dr. Matthias Mönch
Address: Ruda 138 CZ
Pcode: 79344
City: Horni-Mesto
Country: CZ
Changed: 2009-02-03T08:27:37+01:00
[Admin-C]
Type: PERSON
Name: Detmar Zeugfang
Address: Admin-C Service
Address: Am Borsigturm 42
Pcode: 13507
City: Berlin
Country: DE
Remarks: Bei Fragen zur Domain, wenden Sie sich bitte an den Domaininhaber: retro@gaycastle.net
Changed: 2009-02-03T17:11:14+01:00
Definition des admin-C (Quelle: denic.de)
Administrativer Ansprechpartner
Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und gegenüber DENIC auch verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden. |
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| adultpeepshow.net |
25.11.2009 |
| auslandsinvestor.com |
29.11.2009 |
| bankschalter.com |
29.11.2009 |
| bertelsmann.info |
25.11.2009 |
| chinaportal.info |
29.11.2009 |
| ecker-consulting.at |
25.11.2009 |
| ferien.tv |
24.11.2009 |
| fh-hanover.de |
10.04.2009 |
| fickerin.at |
19.04.2009 |
| leasingvergleich.at |
29.11.2009 |
| mae.info |
24.11.2009 |
| onlinedarlehen.at |
29.11.2009 |
| rechtschreibtrainer.com |
24.11.2009 |
| sargans.info |
24.11.2009 |
| sparkase-neuss.de |
29.11.2009 |
| sparkass-nordhorn.de |
29.11.2009 |
| tilgungsplan.eu |
29.11.2009 |
| vdz.net |
24.11.2009 |
| verbraucherschutz.net |
25.11.2009 |
| weltladen.net |
25.11.2009 |
| wwa.at |
17.03.2008 |
| xn--sparbcher-u9a.at |
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Zusammenfassung: Die Kausani Enterprises handelt - wie Dr. Matthias Mönch - mit markenbehafteten Domains und hat dabei Domains in ihrem Angebot, die ursprünglich im Besitz von Herrn Dr. Mönch waren. |
Obwohl es sich bei der Kausani Enterprises Ltd. um eine zypriotische Firma mit einer zypriotischen Geschäftsführerin handelt, ist davon auszugehen, dass die Kausani Enterprises Ltd. bzw. ihre Geschäftsführung der deutschen Sprache mächtig ist - so das Schiedsgericht ADR. |
Beide, Herr Dr. Mönch und die Kausani Enterprises, benennen Personen als administrative Ansprechpartner, die die Adresse "Am Borsigturm 42, 13507 Berlin" benutzen. Herr Jose Francisco Castrellon hält sich lt. schweizerischem Handelsregister in Panama auf, seinem Xing-Profil zufolge in Tann / Schweiz. Herr Zeugfang betreibt im Raum Kassel eine Firma.
Ob Herr Zeugfang und Herr Castrellon Am Borsigturm 42 in Berlin eine Zweitwohnungs-WG gegründet haben?
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| Uns würde interessieren, wie Herr Castrellon, der sich entweder in der Schweiz, oder in Panama aufhält, administrativer Ansprechpartner sein kann, denn |
Personen oder (rechtsfähige) Institutionen, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, können .de-Domains registrieren, wenn sie einen in Deutschland ansässigen administrativen Ansprechpartner benennen und für ihn eine zustellungsfähige (das heißt insbesondere: keine bloße Postfach-)Adresse angeben. Der administrative Ansprechpartner ist dann zugleich Zustellungsbevollmächtigter im Sinne der Zivilprozessordnung und der Strafprozessordnung, so dass ihm mit Wirkung für den Domaininhaber amtliche oder gerichtliche Schriftstücke zugestellt werden können. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass etwaigen Anspruchstellern die Rechtsverfolgung nicht durch eine häufig langwierige Auslandszustellung erschwert wird.
Quelle: denic.de |
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Eine mögliche Strafverfolgung wegen böswilligen Domaingrabbings dürfte sich jedenfalls aufgrund der Gegebenheiten im Fall Kausani / Castrellon sehr schwierig gestalten. Trotz zustellungsfähiger Adresse Am Borsigturm 42, Berlin. |
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Externe Links
http://www.google.com/support/forum |
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