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| Inkassomethoden: Wie die DIS Abofallen-Opfer einschüchtert Dezember 2007 |
| DIS Deutsche Inkassostelle |
| Amtsgericht: 60313 Frankfurt am Main (HRB77296),
Mergenthaler Allee 79-81,
65760 Eschborn, Tel. 0180 - 5 85 71 00 Fax. 0180 - 5 01 92 22 |
| InterServ AG FZE |
Twin Towers,
Baniyas Road, Deira,
Dubai - United Arab Emirates,
P.O. Box: 4404, Dubai, Telefon: 00 42 36 63 90 39 21
Telefax: 00 42 36 63 90 39 31 - Handelsregisternummer und Geschäftsführer fehlen im Impressum - Email: service@lebenscheck.com |
Die DIS Deutsche Inkassostelle verfügt über die erforderliche Inkassoerlaubnis, die von dem Präsidenten des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main, erteilt wurde. Man kann eine Beschwerde mit entsprechenden Anlagen einlegen und um Überprüfung der Angelegenheit zu bitten. |
| Die Inkassomethoden der DIS Deutsche Inkassostelle |
Dezember 2007
Der neueste Trick der DIS ist an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten. In den Schreiben heißt es: |
" ...wir haben Sie mehrmals angemahnt, die Forderungen der Interserv AG FZE in Höhe von 133,68 zu begleichen. Jetzt wird unsere Auftraggeberin die offene Gesamtforderung gegen Sie vor dem zuständigen Amtsgericht geltend machen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, Herr xy, dass.." blablabla -
Hier wird dann ein großzügiges Vergleichsangebot gemacht: mit 109 Euro kann das Opfer "die Angelegenheit aus der Welt schaffen" |
"Im Falle der ausbleibenden Zahlung wird unsere Auftraggeberin in jedem Fall einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel gegen Sie persönlich erwirken..." - als Druckmittel wird ein Urteil AG Lübeck vom 28.09.2007 (23 C 2423/07) genannt.
Um der Drohung besonderen Nachdruck zu verleihen, ist dem Schreiben ein bereits ausgefüllter Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids beigefügt. Allerdings handelt es sich nur um ein Muster, nicht um einen Original-Vordruck. (Beleg)
Lassen Sie sich auf keinen Fall einschüchtern! Pressemitteilung des AG Lübeck
Diese "Anträge" werden im übrigen derzeit massenweise an Betroffene verschickt http://www.oekotest.de/cgi/yabb2/YaBB.pl?num=1156426418/149 |
Oktober 2007
Um Interserv-Opfer einzuschüchtern und zur Zahlung zu bewegen, verschickt die DIS nun Aufstellungen über entstandene und möglicherweise noch entstehende Kosten. |
Auf der ersten Seite des Schreibens werden die derzeitigen Kosten inklusive Inkassogebühren und Zinsen aufgelistet:
Inklusive Inkassogebühren, Auslagen, Zinsen und Gläubigerkosten werden aus einer ursprünglichen Forderung von 99,00 Euro nun gut 130 Euro.
"Da unsere Auftraggeberin Sie als Kunden sehr schätzt, möchten wir die Einleitung eines Gerichtsverfahrens gegen Sie gerne vermeiden.
Sollten wir nicht innerhalb der unten genannten Frist den Ausgleich der offenen Forderung feststellen, werden wir unserer Mandantin empfehlen, rechtliche Schritte gegen Sie persönlich einzuleiten"
Auf Seite 2 wird dann detailliert vorgerechet, welche Kosten bei einem Gerichtsverfahren auf das Opfer zukommen können.
Hier die Seite 2 des Schreibens
Die Betonung liegt auf "können" - denn erstens ist gar nicht gesagt, dass von der Interserv AG FZE ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird, zweitens geht die DIS hier vom worst case für das Opfer aus, nämlich von einem Streitverfahren.
Drittens muss derjenige die Kosten tragen, der den Prozess verliert, und das kann ebenso gut die Interserv AG FZE sein. Außerdem muss die Interserv AG FZE erst einmal die Kosten vorstrecken, damit es überhaupt zu einem Mahnverfahren kommt. Man stelle sich vor, welche Summen die Interserv AG FZE dafür aufwenden muss bei den vielen zahlungsunwilligen "Kunden". Und das bei ungewissem Ausgang!
Es ist nicht bekannt, dass die Interserv AG FZE schon einmal ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet hat.
Näheres dazu von einem Rechtsanwalt |
Der Ablauf eines gerichtlichen Mahnverfahrens
(Quelle: http://www.mahnverfahren.nrw.de)
Das Mahnverfahren wird durch Einreichung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids eingeleitet. Aufgrund dieses Antrags wird ein Mahnbescheid erlassen, welcher dem Antragsgegner förmlich durch die Post zugestellt wird...
Der Antragsgegner hat nach Zustellung des Mahnbescheid zwei Wochen lang Zeit, entweder die Forderung zu begleichen oder Widerspruch einzulegen.
Der Widerspruch kann schriftlich auch ohne den amtlichen Vordruck eingelegt werden. Es empfiehlt sich jedoch, aus Gründen einer zügigen Bearbeitung möglichst das vom Mahngericht zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden.
Wenn Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt worden ist, erhält der Antragsteller eine entsprechende Nachricht zusammen mit einer Kostenrechnung für ein streitiges Verfahren.
Das Mahnverfahren ist mit der Einlegung des Widerspruchs abgeschlossen; wenn der Anspruch vom Antragsteller weiter verfolgt werden soll, muss eine streitiges Verfahren durchgeführt werden. In diesem streitigen Verfahren wird der Anspruch aus dem Mahnbescheid im Rahmen eines normalen Zivilprozesses mit Klage und Klageerwiderung und evtl. Beweisaufnahme verhandelt und ggf. durch Vergleich oder Urteil entschieden.
Eine Abgabe an dieses Gericht erfolgt jedoch erst dann, wenn die Kosten für das weitere Verfahren gezahlt worden sind...
Falls nach zwei Wochen weder eine vollständige Zahlung des Gegners erfolgte, noch von diesem ein Widerspruch eingelegt worden ist, kann der Antragsteller den Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen. Das hierfür benötigte Formular erhält der Antragsteller zusammen mit der Nachricht über die erfolgte Zustellung des Mahnbescheids...
Nach der Stellung des Antrags auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids wird - soweit alle Fristen vom Antragsteller beachtet worden sind - ein Vollstreckungsbescheid erlassen.
Der Antragsgegner kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids Einspruch erheben. Wenn Einspruch erhoben wird, gibt dass Mahngericht das Verfahren automatisch an das Prozessgericht zur Durchführung des streitigen Verfahrens ab...
Mit dem Vollstreckungsbescheid kann die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners betrieben werden.
Mit der Übersendung der vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids endet das Verfahren für das Mahngericht. Sämtliche Verfahren der Zwangsvollstreckung finden vor dem Vollstreckungsgericht statt; abgesehen von wenigen Ausnahmen (z.B. bei Vollstreckung in Immobilien) ist immer das Amtsgericht am (Wohn-) Sitz des Schuldners das zuständige Vollstreckungsgericht.,, |
| Wie die DIS argumentiert, wenn die Mahnung wegen falscher Adresse nicht zugestellt werden konnte |
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