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First Level Communication droht Betroffenen
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ZEUGEN
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First Level Communication Ltd.
Adresse The Picasso Building, Caldervale Road, Wakefield WF1 5PF, United Kingdom
Director Christian Riebold
Die Angebote www.mix-download.com, www.loads-direct.org
NOM New Online Media Ltd.
Adresse D: Werneburgstr. 11, Eisenach / Deutschland
Adresse GB: The Picasso Building, Caldervale Road, Wakefield WF1 5PF, United Kingdom
Director Christian Riebold, Bad Hersfeld / Deutschland, *24.08.1984; Student
Die Angebote www.sicherladen.org; fix-downloaden.com; turboladen.org; online-fahrpruefung.com;
Kommentar
Die Drohungen gelten denen, die Strafanzeige erstatten wollen.
Und zwar wird behauptet:

" Des weiteren werden Strafverfahren in Bezug auf diesbezügliche Internetangebote regelmäßig eingestellt, da keine Straftat, insbesondere kein Betrug, vorliegt. Zu Ihrer gefälligen Kenntnisnahme sind hier einige der Einstellungsbescheide veröffentlicht:
http://www.behoerden-dokumente.com "

Diese Seite gehört einer "New Online Media Ltd" - registriert von Heiko Fenske. Director der Firma New Online Media Ltd. ist Christian Riebold, der auch für die First Level Communication verantwortlich zeichnet.
Es werden dort 4 Einstellungsbescheide abgedruckt
- zwei Mitteilungen der Staatsanwaltschaft kann man gar nicht zuordnen, da kann es sich um sonstwas handeln - ob es sich um eine Einstellung gegen eine Abofalle handelt ist nicht zu erkennen.
Eine weitere ist so heftig anonymisiert worden, dass man die meisten Seiten, die zur Anzeige gebracht wurden, nicht mehr erkennen kann.
Erkennen kann man aber noch die online-fahrpruefung.com, die mein-adventskalender.net und die Firma NOM New Online Media Ltd - sattsam bekannte Abo-Fallensteller im Internet.
Die drohende Firma selber - die First Level Communication Ltd. - wird nicht benannt als Empfänger dieser Einstellungsverfügungen.
In einer weiteren Einstellungsverfügung geht es ebenfalls um die online-fahrpruefung.com - New Online Media Ltd.
In beiden Einstellungsverfügungen heißt es:
" Zwar mag die Gestaltung der Internetseite zunächst geeignet sein, den tatsächlich nicht zutreffenden Eindruck zu erwecken, es würden kostenlose Leistungen angeboten..."
Die eine aus Fulda, die andere aus Flensburg.

Diese Einstellungsverfügungen sind dem Herrn Fenske und Herrn Riebold offensichtlich bekannt. Ihnen ist bekannt, dass durch ihre Seite ein irreführender Eindruck erweckt wird. Dies wird ja von der Staatsanwaltschaft attestiert.

Trotzdem ändern Herr Riebold und Herr Fenske nichts.
Daraus ist zu schliessen, dass dieser falsche Eindruck absichtlich erweckt wird. Sie können also getrost Strafazeige stellen, denn für einen strafrechtlichen Tatbestand muss erkennbar sein, dass die Irreführung absichtlich erfolgt.
Die Drohung von First Level Communication Ltd geht dahin, dass man denjenigen wegen Verleumdung anzeigen will, der First Level Communication Ltd wegen Betrugs anzeigt.
"... Sollten Sie ... eine Strafanzeige erstatten, so weisen wir darauf hin, dass Sie sich damit der Falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) strafbar machen. Unter Umständen ist auch eine Strafbarkeit nach §§ 153, 186, 187 StGB gegeben...."
Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Das ist in unseren Augen eine versuchte Nötigung.
Möglicherweise ist schon diese Androhung strafbar - denn Betroffene sollen davon abgehalten werden, einen ihnen bekannten Betrugsversuch anzuzeigen.
Die Staatsanwaltschaft - oder der Gesetzgeber - können erst anders reagieren, wenn das ganze Ausmass der Internetbetrügereien bekannt wird - und das ist nur dann möglich, wenn Betroffene auch Anzeige erstatten. Der Gang zum nächsten Polizeirevier ist dafür wirklich nicht zu viel.
Erfahrungen und Gegenwehr
Was tun, wenn man in die Abofalle getappt ist?

Siehe auf der Hauptseite der Firma

DROHANRUFER GESUCHT:
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Post kommt aus Vlotho-Arabien
Vlothoer Anzeiger | 9.09.2008