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Info Verbraucherzentrale Bundesverband

NEWS

31.10.2007 Wettbewerbszentrale: Kostenfallen im Internet: Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität lässt intransparente Preisgestaltung gerichtlich untersagen – Preisangaben müssen leicht erkennbar sein zur Pressemitteilung
Januar 2007 - Urteil des AG München (AZ 161 C 23695/06) "Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste."

Adressen und Informationen von Verbraucherzentralen

Hinweis: Die Angaben hinsichtlich der Gestaltung der jeweiligen Internetseite sowie hinsichtlich des für das Angebot verantwortlichen Unternehmens beziehen sich stets auf den für das Verfahren maßgeblichen Zeitpunkt unserer Abmahnung. Die aktuelle Gestaltung der Seiten und das heute dafür verantwortlich zeichnende Unternehmen können daher von den damaligen Gegebenheiten abweichen.

Comafive GmbH
Augsburger Straße 68, 93051 Regensburg; AG Regensburg HRB 10494 - im Januar 2008 aufgelöst
www.paywin.de

Geworben wurde unter dem Aufmacher „Jetzt anmelden und hunderte kostenlose Warenproben und Gutscheine abstauben!“ für den Bezug von Warenproben und Gutscheinen. Der Internetnutzer wurde auf der Anmeldeseite nicht über die Kostenpflichtigkeit des Angebots informiert. Angaben über die Kostenpflichtigkeit konnte der Verbraucher überhaupt erst durch die Betätigung der Links „So funktioniert´s“, „Kundeninfo“ bzw. „AGB“ abrufen. Dort befanden sich, eingebettet in eine Vielzahl anderweitiger Bestimmungen und Hinweise, Angaben über die Kostenpflichtigkeit.

Stand Juli 2008: Außergerichtlich abgeschlossen (Unterlassungserklärung)
Wirkung: Seite wurde geändert. Preisangabe erfolgt innerhalb der Anmeldemaske.

DROHANRUFER GESUCHT:
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