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Info Verbraucherzentrale Bundesverband

NEWS

31.10.2007 Wettbewerbszentrale: Kostenfallen im Internet: Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität lässt intransparente Preisgestaltung gerichtlich untersagen – Preisangaben müssen leicht erkennbar sein zur Pressemitteilung
Januar 2007 - Urteil des AG München (AZ 161 C 23695/06) "Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste."

Adressen und Informationen von Verbraucherzentralen

Hinweis: Die Angaben hinsichtlich der Gestaltung der jeweiligen Internetseite sowie hinsichtlich des für das Angebot verantwortlichen Unternehmens beziehen sich stets auf den für das Verfahren maßgeblichen Zeitpunkt unserer Abmahnung. Die aktuelle Gestaltung der Seiten und das heute dafür verantwortlich zeichnende Unternehmen können daher von den damaligen Gegebenheiten abweichen.

Easyload AG
easyload.de

(Seite zur Zeit nicht aufrufbar)
Dem Internetbenutzer wurde unter dem Aufmacher „Jetzt kostenlos Zugang einrichten! Sofort nach Einrichtung mit voller Geschwindigkeit downloaden“ die Nutzung eines Downloadportals angeboten. Nach Klick auf die Schaltfläche „Jetzt kostenlos Zugang einrichten“ öffnete sich eine Seite, auf welcher der Benutzer unter Angabe persönlicher Daten die Anmeldung zur Nutzung des Angebots durchführen konnte. Diese Seite trug folgende Überschrift: „Jetzt kostenlos anmelden und testen.“ Der Überschrift war folgender Text angestellt: „Jetzt gleich kostenlos anmelden und gratis testen. Probieren Sie Easyload risikofrei bis zu 1 Woche und 5GigaByte (5000MB) Frei-Downloads ohne Druck aus. (…)“

In den AGB, die lediglich über einen kleinen Link am untersten Ende der Website abrufbar waren, war u.a. geregelt „Der Vertrag wird für die vereinbarte Vertragslaufzeit geschlossen. Wurde ein Testzeitraum gewählt, beginnt der Vertrag nach Ablauf des Testzeitraumes oder nach überschreiten des freien Testvolumen (5GB 5000MB), sofern nicht innerhalb des vereinbarten Testzeitraumes (7 Tage) oder vor Ablauf des Testpaketes (5GB 5000MB) fristgerecht gekündigt wird. (…)“

Stand Juli 2008: Unternehmen wurde abgemahnt. Verfahren ruht bis auf Weiteres.


DROHANRUFER GESUCHT:
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